Zum Eigenkapital zählen – im Gegensatz zum Fremdkapital – alle finanziellen Mittel, die selbst für die Finanzierung aufgebracht werden können, beispielsweise ein Guthaben aus Bausparverträgen, Barmittel, Lebensversicherungen oder auch ein unbelasteter Grundbesitz. Als Eigenkapitalersatz können zum Beispiel beim Bau eines Hauses die Eigenleistungen des Bauherrn zählen.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen