Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die fällig ist sobald ein Grundstück oder Grundstückanteil gekauft wird. Erhoben wird die Grunderwerbssteuer auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes. Der geltende Steuersatz richtet sich jeweils nach dem zuständigen Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Berechnet wird die Grunderwerbssteuer mit dem geltenden Steuersatz vom jeweils notariell vereinbarten Kaufpreis.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen