Das Sondernutzungsrecht (SNR) ist Teil des deutschen Wohnungseigentumsrechts und beinhaltet die Erlaubnis bestimmte Teile eines Gemeinschaftseigentums allein nutzen zu dürfen, zum Beispiel bestimmte Räume oder Flächen. Andere Wohnungseigentümer sind dabei von der Mitbenutzung dieser Teile ausgeschlossen.
Besonders im Bereich der Vermietung von Immobilien wird das Sondernutzungsrecht sehr oft verwendet, beispielsweise für die alleinige Nutzung eines Stellplatzes, einer Gartenfläche oder einer Terrasse.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen