Immobilien-ABC


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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB)

ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine Bescheinigung, die gemeinsam mit einem Aufteilungsplan vorausgesetzt wird, wenn ein Gebäude in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum aufgeteilt werden soll, beispielsweise bei der Aufteilung eines Mietshauses in separate Eigentumswohnungen oder dem Neubau von Eigentumswohnungen.

Sie bescheinigt, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist – zum Beispiel durch Decken und Wände, die einen Wärme- sowie Schallschutz garantieren. Zusätzlich muss es einen eigenen, abschließbaren Zugang zu jedem Bereich geben. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird – genau wie die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen – von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erteilt.

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