Eine Auflassung steht für die rechtliche Vereinbarung bzw. Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks, die festlegt, dass die entsprechende Immobilie bzw. das Grundstück an den Käufer übergeben wird.
In der Regel ist eine Auflassung fester Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Sie wird generell nach der Zahlung des Kaufpreises (etwa sechs bis acht Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages) aufgesetzt. Für den Käufer gilt die Auflassung als rechtsverbindliche Zusage, damit er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann.
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