Bei Krediten können Bereitstellungszinsen von Banken bzw. Kreditinstituten verlangt werden, wenn der Kreditnehmer das Darlehen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht komplett abruft. Bereitstellungszinsen werden auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovisionen genannt.
Sobald zwischen der vertraglich vereinbarten Auszahlungsreife und dem tatsächlichen Abruf des Kredits ein größerer Zeitraum liegt, können Bereitstellungszinsen erhoben werden, weil der Kreditgeber in dieser Zeit nicht in der Lage ist Gewinne mit dem bereitgestellten Geld zu erwirtschaften.
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