Die Gemeinschaftsordnung (GemO) dient dazu im deutschen Wohnungseigentumsrecht alle Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander festzulegen. Sie gilt als eine autonom gesetzte Grundordnung der Gemeinschaft.
Die Gemeinschaftsordnung wird von den Eigentümern beschlossen. Unter Berücksichtigung des Wohneigentumsgesetzes können alle Eigentümer gewisse Regeln bestimmen, zum Beispiel in Bezug auf die Nutzung der Wohnanlage, Sondernutzungsrechten oder der Verteilung von Stimmrechten.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen