Umbauter Raum (UR) ist ein inzwischen veraltetes Maß für das Volumen eines Bauobjektes. Dieses ergibt sich aus Höhe x Breite x Länge des Rohbaus. Für die Höhe werden nur Vollgeschosse angerechnet. Welche Teile des Bauobjektes zusätzlich als umbaut gelten und welche nicht eingeschlossen sind, ist genau definiert und vorgeschrieben.
Heute spricht man in diesem Zusammenhang vom Brutto-Rauminhalt (BRI). Die beiden verschiedenen Begrifflichkeiten unterschieden sich durch ihre Berechnungsgrundlage, die in der DIN 277 festgelegt ist.
Eigentumswohnungen, Etagenwohnungen, Terrassenwohnungen, Penthouses / Lofts, Appartements, Maisonette-Wohnungen
Baugrundstücke, Industriegrundstücke, Gewerbegrundstücke, Freizeitgrundstücke, Bauerwartungsland, Agrarflächen